KFZ

 
Das Auto ist und bleibt des Österreichers liebstes Kind.
Es ist sowohl aus dem Privat- und Freizeitbereich als auch
aus dem Berufsleben nicht mehr wegzudenken.
Im Gegensatz zur privaten (Familien)Haftpflichtversicherung
ist die Kfz-Haftpflicht eine gesetzlich vorgeschriebene
Versicherung, ohne die kein Fahrzeug (Pkw, Lkw, Motorrad,
Moped, Mofa etc.) am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Ziel der Versicherungspflicht ist es, dass jeder Unfallgeschädigte
(egal ob Sachschaden und/oder Personenschäden) zumindest
finanziell abgesichert ist. Hierbei ist es unerheblich, ob der Verursacher der Schäden mittellos ist oder nicht.
Kaskoversicherungen dagegen sind freiwillige Versicherungen.
Sie haben sich im Bereich Teilkasko (vor allem Diebstahlschutz)
durchgesetzt sowie im Bereich Vollkasko bei Neufahrzeugen und hochwertigen Fahrzeugen stark etabliert.

Sie als Kunde erwarten sich von Ihrer Kfz- Haftpflichtversicherung ein mehr an Sicherheit. Allerdings reicht die
gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme von EUR 1.090.092 (früher 15 Mio. Schilling) nicht immer
aus. Kein Problem, bei vielen Versicherungsgesellschaften können Sie, je nach Ihren Anforderungen und Wünschen,
Ihre Deckungssumme bis auf EUR 10 Mio. erhöhen.
     
    Unterlagen für die Kfz-Anmeldung:

  •  Meldezettel oder aktueller Auszug aus dem Melderegister (Hauptwohnsitz im Verwaltungsbezirk)
  •  Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein mit Sitz im Verwaltungsbezirk
  •  Kaufvertrag (Erwerb aus anderen Bundesland-beglaubigter Kaufvertrag), Rechnung oder  Leasingbescheid
  •  Typenschein oder Einzelgenehmigung
  •  Prüfgutachten gemäß §57a (Begutachtungsplakette) wenn das Fahrzeug älter als 16 Monate ist
  •  Kammerbestätigung (z.B.: für Taxis, Mietwägen oder Gütertransporte)
  •  Versicherungsbestätigung
  •  Finanzamtbestätigung bei Eigenimporten
  •  Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten läßt)
  •  Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
     Unterlagen für die Kfz-Abmeldung:

  •  Zulassungsbescheinigung
  •  Alle Kennzeichentafeln
  •  Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen: Bestätigung einer Polizei- oder Gendarmeriedienststelle
  •  Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  •  Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint)
  •  Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)