Leasing-Lexikon |
Nutzungsdauer
(=Leasing-Laufzeit) und
Kilometerleistung...
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...sind die zwei
Eckpfeiler beim KFZ-Leasing. Die vereinbarte Nutzungsdauer
des Fahrzeuges (sie kann bis zu 7 Jahren betragen)
und die geschätzte jährliche Kilometerleistung
bestimmen - ausgehend vom Anschaffungspreis - den
Restwert des gewählten Automodelles |
Der
Anschaffungspreis...
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...ist die Leasingbasis. Er
bemisst sich als Listenpreis minus Rabatte (ein eingetauschter
Gebrauchtwagen mindert nicht die Leasing-Berechnungsbasis,
reduziert aber als "Eigenleistung" die
monatliche Belastung!) |
Die
Eigenleistung...
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...wird bei Abschluss bezahlt
(Eigenmittel bar oder Wert eines Eintauschwagens)
und reduziert die Leasingraten (Beispiel: Wert des
Eintauschwagens EUR 3.488,30; Leasing-Laufzeit 48
Monate: Die Leasingrate wird monatlich um EUR 72,67
reduziert) |
Der
Restwert...
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...stellt den voraussichtlichen
Wert des Fahrzeuges
zum Vertragsende dar. Er orientiert sich am
Eurotax-Gebrauchtwagenindex und sieht eine normale
Abnützung des Fahrzeuges vor. Der Unterschied
zwischen Kaufpreis und Restwert wird durch
die Leasing-Raten abgedeckt. Als Faustregel gilt:
- Kürzere Laufzeit = höherer Restwert
- Höhere Kilometerleistung = niedrigerer Restwert
- Längere Laufzeit = niedrigere Leasingrate
Eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten
Restwert und dem tatsächlich zu Vertragsende
bestimmten Wert des Fahrzeuges ist vom
Leasingnehmer nachzuzahlen.
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Die
gesetzliche Vertragsgebühr
("Rechtsgeschäftsgebühr")...
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...wird entweder zu Vertragsbeginn
bezahlt oder in die Leasingrate eingerechnet d. h.
mitfinanziert. Sie beträgt je nach Laufzeit und
Anzahlung ca. 0,5 % bis 1 %. |
Das
Restwertleasing...
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...ist die häufigste
Variante des KFZ-Leasings (Laufzeit 24-48 Monate).
Eine Eigenleistung verringert die monatlichen Zahlungen
und "verbraucht sich" bis Ende der Laufzeit,
während... |
...beim
Depotleasing...
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...lediglich der Zinsgewinn
aus der hinterlegten Eigenleistung die Leasingrate
verringert. Dafür steht am Ende der Laufzeit
die Eigenleistung ("das Depot") dem Leasingnehmer
wieder zur Verfügung.
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Beim
Finanzierungsleasing...
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...wird das Fahrzeug mit den
Leasingraten zur Gänze bezahlt (kein Restwert).
D.h. das Auto ist am Ende der Laufzeit mit den Leasingraten
zur Gänze abbezahlt. |
Wenn
der Leasingvertrag zu Ende ist...
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gibt
es drei Möglichkeiten:
- Sie
stellen das Fahrzeug zurück und leasen ganz einfach
das nächste Auto. Abweichungen zwischen vereinbartem
Restwert und tatsächlichem Wert sind auszugleichen.
- Sie
können ihr Fahrzeug weiter leasen.
- Sie
können das Fahrzeug kaufen.
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