Unfallversicherung

Ich bin vorsichtig
. . . mir passiert schon nichts
- diesen Standpunkt vertreten heute nur mehr wenige Menschen
aus ehrlicher Überzeugung.
 
Unfallgefahr besteht nahezu überall und es kann jeden treffen - sei es bei der Arbeit, im Straßenverkehr,
im Urlaub,beim Sport oder auch zu Hause.
Die Folgen können über leichte Verletzungen bis hin zur Invalidität oder gar zum Unfalltod reichen.
Wer hier nicht finanziell vorgesorgt hat kann neben dem gesundheitlichen Schicksalsschlag
zusätzlich noch in eine kräftige finanzielle Schieflage kommen.
"Kann mir nicht passieren, ich sehe mich stets vor", sagen Sie vielleicht (wir hoffen mit Ihnen!).
Aber wie sieht es in der Realität aus?
 
Ein wenig Statistik

Leider sprechen die Tatsachen bereits eine deutlich andere Sprache:
Zu zahlreich sind die täglichen Berichte von Unfällen in Beruf, Straßenverkehr und Freizeitsport

 
Alle 42 Sekunden ereignet sich ein schwerer Unfall,
 
Alle 60 Sekunden passiert ein Freizeitunfall und
 
Täglich müssen 13 Unfalltote beklagt werden.
 
Ein schwerer Unfall kann das Leben eines jeden zerstören.

Pro Jahr ereignen sich ca. 800.000 Unfälle, davon rund 500.000
in der Freizeit
(wie auch zum Beispiel in der Schule)

 
Invalidität bedeutet:
Berufsunfähigkeit, Verdienstentgang,Zahlungsschwierigkeiten,
Pflege, Wohnungsumbau usw.

All diese Tatsachen kosten viel Geld und zum Leid kommt noch
die finanzielle Not.
 
 
Unfallbegriff:


 Ein Unfall ist ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen
 Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod nach sich zieht.
 Als Unfall gelten auch folgende vom Willen des Versicherten unabhängige Ereignisse:

  • Ertrinken
  • Verbrennungen, Verbrühungen, Einwirkungen von Blitzschlag oder elektrischem Strom
  • Einatmen von Gasen oder Dämpfen, Einnehmen von giftigen oder ätzenden Stoffen, es sei denn, dass diese Einwirkungen allmählich erfolgen
  • Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln infolge plötzlicher Abweichung vom geplanten Bewegungsablauf
 
 

Es gibt viele Gründe für eine private
Unfallvorsorge:

  • beruhigender Schutz
  • Erhaltung der finanziellen und sozialen Unabhängigkeit
  • verlässliche Existenzsicherung
  • Aufrechterhaltung Ihres Lebensstandard
  • solide Familienvorsorge § Zukunftssicherung Ihrer Kinder
  • Finanzierung der Aus- und Weiterbildungschancen
 
Darum bieten die Versicherungen eine breite Produktpalette im Rahmen der Unfallversicherung an
und eröffnen maßgeschneiderte Versicherungslösungen für jeden Kundenbedarf.

  • Einzelunfallversicherung
  • Familien- und Partnerunfallversicherung
  • Kinderunfallversicherung

Der örtliche Geltungsbereich erstreckt sich über die ganze Erde.
Bevor eine Unfallversicherung abgeschlossen wird, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

Welche Leistungen können versichert werden?

  • Dauernde Invalidität
  • Unfalltod
  • Taggeld
  • Spitalsgeld
  • Unfallkosten (Heil-. Bergungs- und Rückholkosten)
  • Unfallrente

Das vorrangige Ziel

einer Unfallversicherung ist die Sicherung des Lebensstandards nach schweren Unfällen.
Die finanziellen Belastungen durch dauernde Invalidität, Anschaffung von Heilbehelfen, Umschulung,
Prothesen und vieles mehr können den Lebensstandard gefährden.
Die finanziellen Folgen für den Betroffenen und seine Familie können durch eine private
Unfallversicherung gemildert werden.

Die Zusatzleistungen vieler Anbieter: Leisten Sie sich dieses Mehr an Sicherheit!

Das Unfall-Partner-Konzept  
Das Unfall-Partner-Konzept bietet Ihnen
eine Reihe wertvoller Zusatzleistungen,
die sogenannten Assistance-Leistungen.

Schmerzensgeld  
Wird durch einen Unfall ein
ununterbrochener Spitalsaufenthalt
medizinisch notwendig, leistet die
Versicherung Schmerzensgeld.

Bergungskosten  
Kostenersatz für Rettungshubschrauber,
Bergungs- und Suchkosten.

Freizeitverdoppelung  
Bei Freizeitunfällen verdoppelt sich
die Versicherungsleistung für dauernde
Invalidität und für den Todesfall.
Voraussetzung ist, daß der Versicherte in
Österreich einen der gesetzlichen
Unfallversicherungspflicht unterliegenden
Beruf ausübt und auch bei einem
gesetzlichen Unfallversicherer tatsächlich
gemeldet ist.

Unfall-Invaliditäts-Rente  
Monatliche Rentenleistung nach Unfällen
mit einem Invaliditätsgrad ab 50 %.

Unfall-Berufsunfähigkeits-Rente  
Monatliche Rentenleistung nach
Berufsunfähigkeit infolge eines
Freizeitunfalles

WAS BEDEUTET EIGENTLICH VERSORGUNGSLÜCKE?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei Unfällen während der Arbeitszeit und auf dem Weg
zum/vom Arbeitsplatz. Die Freizeit ist vom gesetzlichen Unfallschutz ausgenommen.
Bei Kindern verringert sich der gesetzliche Versicherungsschutz noch mehr, da sie bei dauernder
Invalidität nicht in die Pensionsversicherung fallen.

Welche Versicherungssummen sollten daher gewählt werden?

Die Versicherungssumme, die dem 3 bis 4-fachen Jahresbruttoeinkommen entspricht,
schützt vor existenziell bedrohenden Unfällen.

PROGRESSIV BEDEUTET:
JE HÖHER DER INVALIDITÄTSGRAD, UMSO HÖHER IST DIE KAPITALAUSZAHLUNG.

Was bedeutet Invalide?
Wenn Sie bei einem Unfall ein Körperteil einbüßen oder dauerhaft schädigen, sind Sie zu einem
bestimmten Prozentsatz invalide. Der Invaliditätsgrad wird nach den für alle Versicherungsgesellschaften
verbindlichen Kriterien der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUVB 2000) festgelegt.
Je nach Schwere Ihrer Unfallfolgen werden Leistungen Ihres Unfallschutzes fällig.
 
 
Sie sehen also, man kann nicht einfach "irgendeine"
Unfallversicherung abschließen, um gut abgesichert zu sein.
Sie muss genau auf die Person zugeschnitten sein.
Das erfordert ein ausführliches Beratungsgespräch.